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GGVSEB

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und BinnenschifffahrtGGVSEB) zur Fussnote [1]

In der Fassung der Bekanntmachung vom

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