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PublG
Gesamte Vorschrift
PublG
Änderungsverzeichnis
Inhaltsübersicht (redaktionell)
Vorbemerkung
Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen (§§ 1 - 10)
Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen (§§ 11 - 16)
Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften (§§ 17 - 23)
[Nicht mehr belegt (redaktionell)]
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
(
Publizitätsgesetz
–
PublG
)
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[1]
zur Fussnote
[2]
Vom 15. August 1969
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Geltungszeiträume
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01.01.2000 - 08.03.2000
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BeckOGK | Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Staake/Schülke, PublG, 1. A. 2024
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