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§ 1 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze zum Jahr 2018

Das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942, BayRS 86-7-A/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (GVBl. S. 538) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.2.Teil 7a wird wie folgt gefasst:„Teil 7a Vorschriften für den Bereich des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –Art. 66a Inklusionsamt Die Aufgaben des Integrationsamts nach dem Neunten

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