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Artikel 10 Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Das Genossenschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), zuletzt geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1.Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:a)Die Angabe „§§ 63h und 63i (weggefallen)“ wird durch die Angabe „§ 63h Sonderuntersuchungen“ ersetzt.b)Nach der Angabe „§ 166 Übergangsregelung zum Berufsaufsichtsreformgesetz“

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