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Artikel 12 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Die Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), zuletzt geändert durch Artikel 91 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1.Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:a)Nach der Angabe zu § WIPO § 40 wird folgende Angabe eingefügt:„§ 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände “.b)Die Angabe zu § WIPO § 133a wird wie folgt gefasst:„§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen “.c)Die Angabe

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