beck-online
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Suche:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein Steuern und Bilanzen
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Module suchen
Service
Anmelden
BVG
Gesamte Vorschrift
BVG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Versorgung bei Unterbringung (§§ 71 - 71a)
§ 71 [Unterbringung zum Vollzug einer Strafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung]
§ 71a (weggefallen)
Bundesversorgungsgesetz | BUND
BVG: § 71 [Unterbringung zum Vollzug einer Strafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung]
galt bis: 31.12.2023
Bestellen
Module suchen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
© 2025