BVG
- BVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Übergangsvorschriften (§§ 84 - 88f)
- § 84 [Übergangsvorschriften für Berechtigte im Ausland]
- § 84a [Leistungshöhe für Berechtigte im Beitrittsgebiet]
- § 85 [Rechtsverbindlichkeit früherer Entscheidungen]
- § 86 Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen und politischen Häftlingen
- § 87 [Berufsschadensausgleich]
- § 88 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke
- § 88a [Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als Vorschusszahlung]
- § 88b [Durch SARS-CoV-2-Pandemie bedingte abweichende Regelungen]
- § 88c [Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Berücksichtigung eines eventuellen Freibetrages]
- § 88d [Einmalzahlung für Mehraufwendungen aufgrund der COVID-19-Pandemie]
- § 88e [Einmalzahlung für entstehende Lernförderungsbedarfe]
- § 88f [Sofortzuschlag für Minderjährige]