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EGStPO

[Einführungsgesetz zur StPO] | BUND
EGStPO: § 19 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Rechtsstand: 01.01.2026