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[Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000] | BUND
EStDV 2000: § 11d Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
Rechtsstand: 03.01.2026