FRV
- FRV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Abschnitt Regelmäßige Übermittlungen von Fahrzeugdaten und Halterdaten aus den Fahrzeugregistern (§§ 6 - 11b)
- § 6 Übermittlungen der Zulassungsbehörde an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 7 Übermittlungen der Zulassungsbehörde an andere Zulassungsstellen
- § 8 Übermittlungen der Zulassungsbehörde an Versicherer
- § 8a Übermittlungen der Zulassungsbehörden und des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Auskunftsstelle
- § 9 Übermittlungen der Zulassungsbehörde an Finanzämter
- § 9a Übermittlungen der Zulassungsbehörde an Träger der Sozialhilfe
- § 10 Übermittlungen der Zulassungsbehörde und des Kraftfahrt-Bundesamtes an die für die Durchführung des Bundesleistungsgesetzes und des Verkehrssicherstellungsgesetzes zuständigen Stellen
- § 11 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
- § 11a Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister nach § 37 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 11b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt nach § 36a des Straßenverkehrsgesetzes