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Änderungsverzeichnis

Lfd. Nr. Ändernde Vorschrift Datum Fundstelle Betroffen Hinweis 1. Art. 4 TerrorismusbekämpfungsG Gem. Art. 22 Abs. 2 dieses G gilt das Artikel 10-G vom 11.1.2007 an wieder in seiner am 31.12.2001 maßgeblichen Fassung., nach Absprache gelöscht, se, 22_07_2021--> 9.1.2002 BGBl. I S. BGBL Jahr 2002 I Seite 361, ber. S. BGBL Jahr

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