IFRS 9
- IFRS 9
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 6 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (6.1.1 - 6.10.2)
- 6.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (6.1.1 - 6.1.3)
- 6.2 Sicherungsinstrumente (6.2.1 - 6.2.6)
- 6.3 Grundgeschäfte (6.3.1 - 6.3.7)
- 6.4 Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (6.4.1)
- 6.5 Bilanzierung zulässiger Sicherungsbeziehungen (6.5.1 - 6.5.16)
- 6.6 Absicherung einer Gruppe von Geschäften (6.6.1 - 6.6.6)
- 6.7 Wahlrecht, eine Ausfallrisikoposition als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zu designieren (6.7.1 - 6.7.4)
- 6.8 Vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung spezieller Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (6.8.1 - 6.8.13)
- 6.8.1
- 6.8.2
- 6.8.3
- Anforderung einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ bei der Absicherung von Zahlungsströmen (6.8.4)
- Umgliederung des in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen kumulierten Betrags (6.8.5)
- Beurteilung der wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument (6.8.6)
- Designation einer Geschäftskomponente als Grundgeschäft (6.8.7 - 6.8.8)
- Ende der Anwendung (6.8.9 - 6.8.13)
- 6.9 Weitere durch die Reform der Referenzzinssätze bedingte vorübergehende Ausnahmen (6.9.1 - 6.9.13)
- 6.10 Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (6.10.1 - 6.10.2)