Corona-LVO M-V
- Corona-LVO M-V
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Kontaktbeschränkungen, Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
- § 2 Einzelhandel, Einrichtungen, sonstige Stätten
- § 3 Gaststätten
- § 4 Beherbergung
- § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern
- § 6 Besuchs- und Betretungseinschränkungen für Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach SGB V
- § 7 Sitzungen kommunaler Gremien, Kommunalwahlen
- § 8 Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen aller Art
- § 9 Zuständigkeiten
- § 10 Anlagen
- § 11 Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Ermächtigung
- § 13 Weitergehende Anordnungen, Maßnahmen bei Überschreitung des Risikowerts
- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlageverzeichnis
- Anlage 1 Auflagen für Einkaufscenter und Verkaufsstellen des Einzelhandels, Wochenmärkten und des Großhandels
- Anlage 2 Auflagen für Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe
- Anlage 3 Auflagen für Betriebe des Heilmittelbereichs und Friseure
- Anlage 4 Auflagen für Arztpraxen, Psychotherapeutenpraxen und sonstige Praxen
- Anlage 5 Auflagen für Kinos
- Anlage 6 Auflagen für Autokinos
- Anlage 7 Auflagen für Proben in Theatern und Orchestern
- Anlage 8 Auflagen für Außenanlagen von kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten
- Anlage 9 Auflagen für Bibliotheken und Archive
- Anlage 10 Auflagen für Proben von Chören und Musikensembles im Profibereich
- Anlage 11 Auflagen für ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller)
- Anlage 12 Auflagen für Zirkusse
- Anlage 13 Auflagen für Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten
- Anlage 14 Auflagen für Jahrmärkte, Spezialmärkte, Floh- und Trödelmärkten sowie ähnliche Märkten
- Anlage 14a Auflagen für Jahrmärkte
- Anlage 15 Auflagen für Tourismusaffine Dienstleistungen im Freien sowie Verleihstellen von Wasserfahrzeugen und Betriebe der Fahrgastschifffahrt oder Reisebusveranstaltungen und Tourismusinformationen und Besucherzentren in Nationalparks, Outdoor-Freizeitangebote u
- Anlage 16 Auflagen für Einrichtungen für Indoor-Freizeitaktivitäten zur Ausübung von Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) im Rahmen des Individualsports und Kinder- und Jugendsports
- Anlage 17 Auflagen für öffentlich zugängliche Spielplätze sowie andere Spielplätze im Freien
- Anlage 18 Auflagen für im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteiche mit Wasseraufbereitung
- Anlage 19 Auflagen für Naturstrände, Naturgewässer und frei angelegte öffentliche Badestellen
- Anlage 20 Auflagen für schulischen Schwimmunterricht und für den Kinder und Jugendsport im Trainingsbetrieb in Schwimm- und Spaßbäder
- Anlage 21 Auflagen für Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) im Rahmen des Individualsports und des Kinder- und Jugendsportes
- Anlage 22 Auflagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb von Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sp
- Anlage 23 Auflagen für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 24 Auflagen für Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen für den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport
- Anlage 25 Auflagen für Fahrschulen, Technische Prüfstellen für den Straßenverkehr,
- Anlage 26 Auflagen für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 27 Auflagen für Soziokulturelle Zentren
- Anlage 28 Auflagen für Musik- und Jugendkunstschulen
- Anlage 29 Auflagen für Messen und Ausstellungen
- Anlage 30 Auflagen für Gaststätten
- Anlage 31 Auflagen für gastronomischen Außerhausverkauf
- Anlage 31a Auflagen für nicht öffentlich zugängliche Personalrestaurants, Kantinen
- Anlage 32 Auflagen für Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in Gaststätten
- Anlage 33 Auflagen für Dienstleistungsangebote in gastronomischen Einrichtungen
- Anlage 34 Auflagen für Beherbergungsstätten
- Anlage 35 Auflagen für Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach SGB V
- Anlage 36 Auflagen für Sitzungen kommunaler Gremien, Kommunalwahlen
- Anlage 37 Auflagen für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind, sowie für Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- I. Allgemeine Auflagen:
- II. Für die Innenbereiche der in diesem Absatz bezeichneten Einrichtungen sind folgende Auflagen einzuhalten:
- III Für die Durchführung von schulischen Veranstaltungen (Versammlungen, Konferenzen oder Sitzungen), soweit diese Veranstaltungen der Umsetzung der Pflicht aus § 117 Satz 2 SchuIG der Schulen in freier Trägerschaft dienen und diese in Schulen oder in und auf
- Anlage 38 Auflagen für Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz
- Anlage 39 Auflagen für Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und in ähnlichen Räumlichkeiten und unter freiem Himmel
- Anlage 40 Auflagen für gesetzlich oder satzungsmäßig erforderlichen Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Parteien
- Anlage 41 Auflagen für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen), in den Zügen des Schienenpersonenverkehrs, auf allen ausschließlich innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns verkehrenden Fähren und in sonstigen Verkehrsmitteln mit Publi
- Anlage 42 Auflagen für Zusammenkünfte aus familiären Anlässen
- Anlage 43 Auflagen für Trauungen und Beisetzungen