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Corona-LVO M-V

[Covid-19-Verordnung M-V] | MV
Corona-LVO M-V: Anlage 15 Auflagen für Tourismusaffine Dienstleistungen im Freien sowie Verleihstellen von Wasserfahrzeugen und Betriebe der Fahrgastschifffahrt oder Reisebusveranstaltungen und Tourismusinformationen und Besucherzentren in Nationalparks, Outdoor-Freizeitangebote und ähnliche Einrichtungen
galt bis: 30.11.2020