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Corona-LVO M-V

[Covid-19-Verordnung M-V] | MV
Corona-LVO M-V: Anlage 37 Auflagen für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind, sowie für Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie außerhalb von Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflegestellen und für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen von Maßnahmeträgern, Beschäftigungsgesellschaften oder sonstigen Dienstleistern
galt bis: 30.11.2020