NHintG
- NHintG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Teil Verwaltung der Hinterlegungsmasse (§§ 12 - 15)
- § 12 Verwaltung hinterlegter Geldbeträge
- § 13 Verwaltung von hinterlegten Wertpapieren, Fremdwährungsbeträgen, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten
- § 14 Anzeige der Hinterlegung an die Gläubigerin oder den Gläubiger
- § 15 Benachrichtigungen