PflVG
- PflVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen (§§ 12 - 30)
- Unterabschnitt 4 Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds (§§ 23 - 29)
- § 23 Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung
- § 24 Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe
- § 25 Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe
- § 26 Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung
- § 27 Finanzierung
- § 28 Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen
- § 29 Steuerbefreiung
- Unterabschnitt 4 Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds (§§ 23 - 29)