StPO
- StPO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
- Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93)
- § 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige
- § 73 Auswahl des Sachverständigen
- § 74 Ablehnung des Sachverständigen
- § 75 Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens
- § 76 Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen
- § 77 Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung des Sachverständigen
- § 78 Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
- § 79 Vereidigung des Sachverständigen
- § 80 Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung
- § 80a Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren
- § 81 Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens
- § 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
- § 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten
- § 81c Untersuchung anderer Personen
- § 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts
- § 81e Molekulargenetische Untersuchung
- § 81f Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
- § 81g DNA-Identitätsfeststellung
- § 81h DNA-Reihenuntersuchung
- § 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren
- § 83 Anordnung einer neuen Begutachtung
- § 84 Sachverständigenvergütung
- § 85 Sachverständige Zeugen
- § 86 Richterlicher Augenschein
- § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche
- § 88 Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung
- § 89 Umfang der Leichenöffnung
- § 90 Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
- § 91 Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung
- § 92 Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung
- § 93 Schriftgutachten
- Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93)