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StPO
- StPO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
- Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte (§§ 1 - 6a)
- Zweiter Abschnitt Gerichtsstand (§§ 7 - 21)
- § 7 Gerichtsstand des Tatortes
- § 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
- § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
- § 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
- § 10a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
- § 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
- § 11a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
- § 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
- § 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
- § 13a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
- § 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- § 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
- § 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
- § 17 (weggefallen)
- § 18 (weggefallen)
- § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
- § 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
- § 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
- Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 22 - 31)
- Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren (§§ 32 - 32f)
- Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen (§§ 33 - 35a)
- Abschnitt 4b Verfahren bei Zustellungen (§§ 36 - 41a)
- Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 42 - 47)
- Sechster Abschnitt Zeugen (§§ 48 - 71)
- Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93)
- Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q)
- Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)
- Abschnitt 9a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung (§§ 131 - 132)
- Abschnitt 9b Vorläufiges Berufsverbot (§ 132a)
- Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten (§§ 133 - 136a)
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§§ 137 - 150)
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