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StPO
- StPO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
- Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte (§§ 1 - 6a)
- Zweiter Abschnitt Gerichtsstand (§§ 7 - 21)
- Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 22 - 31)
- Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren (§§ 32 - 32f)
- Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen (§§ 33 - 35a)
- Abschnitt 4b Verfahren bei Zustellungen (§§ 36 - 41a)
- Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 42 - 47)
- Sechster Abschnitt Zeugen (§§ 48 - 71)
- § 48 Zeugenpflichten; Ladung
- § 48a Besonders schutzbedürftige Zeugen; Beschleunigungsgebot
- § 49 Vernehmung des Bundespräsidenten
- § 50 Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung
- § 51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
- § 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
- § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
- § 53a Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen
- § 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- § 55 Auskunftsverweigerungsrecht
- § 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
- § 57 Belehrung
- § 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
- § 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
- § 58b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
- § 59 Vereidigung
- § 60 Vereidigungsverbote
- § 61 Recht zur Eidesverweigerung
- § 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
- § 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
- § 64 Eidesformel
- § 65 Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
- § 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
- § 66a [aufgehoben]
- § 66b [aufgehoben]
- § 66c [aufgehoben]
- § 66d [aufgehoben]
- § 66e [aufgehoben]
- § 67 Berufung auf einen früheren Eid
- § 68 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
- § 68a Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
- § 68b Zeugenbeistand
- § 69 Vernehmung zur Sache
- § 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung
- § 71 Zeugenentschädigung
- Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93)
- Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q)
- Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)
- Abschnitt 9a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung (§§ 131 - 132)
- Abschnitt 9b Vorläufiges Berufsverbot (§ 132a)
- Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten (§§ 133 - 136a)
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§§ 137 - 150)
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