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StVZO

[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung] | BUND
StVZO: Anlage XVIIIc Anerkennung von Fahrtenschreiberherstellern für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren für die Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtenschreiber
Rechtsstand: 24.01.2025