Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

SVG 2009

[Soldatenversorgungsgesetz 2009] | BUND
[SVG 2009]: § 92b Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn
galt bis: 31.12.2024