SVG 2009
- SVG 2009
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 3 - 79)
- Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (§§ 41 - 44a)
- § 41 Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
- § 42 Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
- § 42a Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Unterabschnitt des Soldatengesetzes leisten
- § 43 Hinterbliebene von Berufssoldaten
- § 44 Bezüge bei Verschollenheit
- § 44a Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (§§ 41 - 44a)