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SVG 2009
Gesamte Vorschrift
SVG 2009
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Teil 3 Beschädigtenversorgung (§§ 80 - 86)
Abschnitt 2 Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften (§§ 85 - 86)
§ 85 Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung
§ 85a Geldleistungen der Wohnungshilfe
§ 86 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
[Soldatenversorgungsgesetz 2009] | BUND
[SVG 2009]: § 85a Geldleistungen der Wohnungshilfe
galt bis: 31.12.2024
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