SVG 2009
- SVG 2009
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 3 Beschädigtenversorgung (§§ 80 - 86)
- Abschnitt 1 Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen (§§ 80 - 84)
- § 80 Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung
- § 81 Wehrdienstbeschädigung
- § 81a Versorgung bei Schädigungen während einer Beurlaubung
- § 81b Versorgung bei Schädigungen während der Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz
- § 81c Versorgung bei Schädigungen während besonderer Verwendungen nach § 63c
- § 81d Versorgung bei Schädigungen während Verschleppungen oder Gefangenschaft
- § 81e Versorgung bei rechtswidrigen tätlichen Angriffen im Ausland
- § 81f Versorgung bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 82 Heilbehandlung in besonderen Fällen
- § 83 Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung
- § 83a Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber
- § 84 Zusammentreffen von Ansprüchen
- Abschnitt 1 Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen (§§ 80 - 84)