SVG 2021
- SVG 2021
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 4 - 100)
- Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten (§§ 56 - 61)
- § 56 Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des So
- § 57 Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 58 Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
- § 59 Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
- § 60 Bezüge bei Verschollenheit
- § 61 Hinterbliebene von Soldatinnen
- Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten (§§ 56 - 61)