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SVG 2021

[Soldatenversorgungsgesetz 2021] | BUND
[SVG 2021]: § 110 Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn
Rechtsstand: 16.01.2026