SVG 2021
- SVG 2021
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 4 - 100)
- Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (§§ 87 - 91)
- § 87 Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung
- § 88 Unfallruhegehalt
- § 89 Einmalige Entschädigung
- § 90 Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen
- § 91 Anrechnung von Geldleistungen
- Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (§§ 87 - 91)