StPO
- StPO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§§ 137 - 150)
- § 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
- § 138 Wahlverteidiger
- § 138a Ausschließung des Verteidigers
- § 138b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- § 138c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
- § 138d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
- § 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
- § 140 Notwendige Verteidigung
- § 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 141a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren
- § 143 Dauer und Aufhebung der Bestellung
- § 143a Verteidigerwechsel
- § 144 Zusätzliche Pflichtverteidiger
- § 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
- § 145a Zustellungen an den Verteidiger
- § 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
- § 146a Zurückweisung eines Wahlverteidigers
- § 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
- § 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
- § 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
- § 149 Zulassung von Beiständen
- § 150 (weggefallen)
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§§ 137 - 150)