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WaStrG
- WaStrG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Abschnitt 1 Bundeswasserstraßen (§§ 1 - 3)
- Abschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft (§ 4)
- Abschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch (§§ 5 - 6)
- Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen (§§ 7 - 11)
- Abschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen (§§ 12 - 23)
- § 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
- § 13 Planungen
- § 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
- § 14a Anhörungsverfahren
- § 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
- § 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
- § 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
- § 14e Rechtsbehelfe
- § 14f Projektmanager
- § 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
- § 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
- § 17 Veröffentlichung im Internet
- § 18 Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
- § 18a Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
- § 18b Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 19 (weggefallen)
- § 20 Vorzeitige Besitzeinweisung
- § 21 Ausschluss von Ansprüchen
- § 22 (weggefallen)
- § 23 (weggefallen)
- Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften (§§ 24 - 33)
- Abschnitt 7 Besondere Aufgaben (§§ 34 - 35)
- Abschnitt 8 Entschädigung (§§ 36 - 39)
- Abschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen (§§ 40 - 43)
- Abschnitt 10 Durchführung des Gesetzes (§§ 44 - 48)
- Abschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften (§§ 49 - 59)
- Anlage 1 Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes
- Anlage 2 Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
- Anlage 3 [Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz im Kernnetzkorridor]
- Anlage 4 [Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz im Kernnetzkorridor]
- [Nicht mehr belegt (redaktionell)]
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