ZFdG 2002
- ZFdG 2002
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 3 Zollfahndungsämter (§§ 24 - 32a)
- Abschnitt 2 Befugnisse der Zollfahndungsämter (§§ 26 - 32a)
- § 26 Allgemeine Befugnisse
- § 27 Befugnisse zur Datenerhebung und ‑verarbeitung
- § 28 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
- § 29 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
- § 30 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
- § 31 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit den Zollfahndungsämtern Dritten nicht bekannt ist
- § 32 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
- § 32a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
- Abschnitt 2 Befugnisse der Zollfahndungsämter (§§ 26 - 32a)