-
Verwaltungsvorschriften0
-
Rechtsprechung zum Thema0
-
Aufsätze zum Thema0
-
Formulare zum Thema0
-
Wassermeyer, DBA
-
Schweiz
-
Abkommen
-
Art. 4 Ansässige Person
-
V. Absatz 1
- 1. „Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck …“
- 2. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
-
3. Eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig ist
- a) Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen aufgrund Wohnsitzes
- b) Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen aufgrund gewöhnlichen Aufenthalts
- c) Personengesellschaften, Gemeinschaften und andere Personenvereinigungen
- d) Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht von öffentlich Bediensteten, Diplomaten und Konsularbeamten
- e) Unbeschränkte Steuerpflicht von Gesellschaften (nicht-natürl. Personen)
-
V. Absatz 1
-
Art. 4 Ansässige Person
-
Abkommen
-
Schweiz
Ansicht
Einstellungen