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Wassermeyer, DBA
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Großbritannien
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Abkommen
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Art. 24 Einschränkung der Abkommensvergünstigung
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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2. … und ist nach dem im anderen Vertragsstaat geltenden Recht eine Person hinsichtlich dieser Einkünfte oder Gewinne mit dem Betrag dieser Einkünfte oder Gewinne steuerpflichtig, der in den anderen Staat überwiesen oder dort bezogen wird, nicht aber unter Zugrundelegung des Gesamtbetrags dieser Einkünfte oder Gewinne
- a) Persönliche Voraussetzungen der „Remittance-basis“-Besteuerung
- b) Begünstigte Einkünfte
- c) Sachliche Voraussetzungen der „Remittance-basis“-Besteuerung
- d) „Remittance-basis“-Besteuerung und § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG
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2. … und ist nach dem im anderen Vertragsstaat geltenden Recht eine Person hinsichtlich dieser Einkünfte oder Gewinne mit dem Betrag dieser Einkünfte oder Gewinne steuerpflichtig, der in den anderen Staat überwiesen oder dort bezogen wird, nicht aber unter Zugrundelegung des Gesamtbetrags dieser Einkünfte oder Gewinne
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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Art. 24 Einschränkung der Abkommensvergünstigung
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