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Wassermeyer, DBA
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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B. Eigene Kommentierung
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II. Absatz 1
- 1. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
- 2. Unbewegliches Vermögen
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3. Veräußerung
- a) Abkommensrechtlicher Begriff
- b) Veräußerung im engeren Sinne
- c) Veräußerungen im weiteren Sinne
- d) Entnahme, Betriebsaufgabe, Entstrickung, Umwandlung
- e) Wegzugsbesteuerung; Wertzuschreibungen
- f) Verluste, Zerstörung, Teilwertabschreibungen
- g) Währungsschwankungen
- h) Liquidationen
- i) Verkauf von Rechten
- k) Verkauf gegen Rente
- l) Spekulationsgeschäfte
- m) Lottogewinn
- n) Börsentermin- und Kassageschäfte
- o) Optionsgeschäfte (vgl. Rz. 29)
- 4. Veräußerungsgewinn
- 5. Das Erzielen eines Veräußerungsgewinnes
- 6. Besteuerung in den beiden Vertragsstaaten
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II. Absatz 1
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B. Eigene Kommentierung
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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