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Wassermeyer, DBA
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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Art. 14 Selbständige Arbeit
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B. Eigene Kommentierung
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II. Absatz 1 Satz 1
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1. Selbständige Arbeit
- a) Person
- b) Begriffsbestimmung
- c) Tatbestandsvoraussetzungen
- d) Abgrenzung ggü. der Unternehmenstätigkeit (vgl. MA Art. 7 Rz. 39 ff.) und anderen Tätigkeiten
- e) Abgrenzung ggü. der Vermögensverwaltung
- f) Abgrenzung ggü. Einkünften aus unbeweglichem Vermögen
- g) Abgrenzung ggü. Veräußerungsgewinnen
- h) Abgrenzung ggü. Art. 16 bis 20
- i) Abgrenzung ggü. unselbständiger Arbeit
- k) Abgrenzung ggü. anderen Einkünften
- l) Beginn und Ende der selbständigen Arbeit
- m) Umfang des der selbständigen Arbeit dienenden Betriebes
- 2. Personenzusammenschlüsse
- 3. Einkünfte
- 4. Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten
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1. Selbständige Arbeit
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II. Absatz 1 Satz 1
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B. Eigene Kommentierung
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Art. 14 Selbständige Arbeit
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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