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Wassermeyer, DBA
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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Art. 5 Betriebstätte
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B. Eigene Kommentierung
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
- IV. Absatz 3
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V. Absatz 4
- 1. Allgemeine Hinweise
- 2. Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren (Buchst. a)
- 3. Bestände von Gütern oder Waren zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung (Buchst. b)
- 4. Bestände von Gütern oder Waren zwecks Be- und Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen (Buchst. c)
- 5. Einrichtungen zum Einkauf von Gütern oder Waren oder zur Informationsbeschaffung (Buchst. d)
- 6. Geschäftseinrichtungen für sonstige Tätigkeiten (Buchst. e)
- 7. Einrichtungen für gemischte Tätigkeiten (Buchst. f)
- 8. Allgemeine Vorgabe der Hilfs- bzw. Vorbeitungstätigkeit
- VI. Absatz 4.1
- VII. Absatz 5
- VIII. Absatz 6
- IX. Absatz 7
- X. Absatz 8 – Eng verbundenes Unternehmen
- XI. Dienstleistungsbetriebsstätte (Art. 5 Nr. 42.23 MK)
- XII. Deutsche Verhandlungsgrundlage (DE-VG)
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B. Eigene Kommentierung
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Art. 5 Betriebstätte
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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