-
Verwaltungsvorschriften0
-
Rechtsprechung zum Thema0
-
Aufsätze zum Thema0
-
Formulare zum Thema0
-
Wassermeyer, DBA
-
Schweiz
-
Abkommen
-
Art. 26 Verständigungsverfahren
-
VIII. Absatz 6: Bestimmungen u. Definitionen für Schiedsverfahren
- 1. Buchst. a: Betroffene Person
- 2. Buchst. b: Anfangszeitpunkt der dreijährigen Verständigungsfrist
- 3. Buchst. c: Schiedsverfahrens-Beginn nach dreijähriger Frist
- 4. Buchst. d: Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens
- 5. Buchst. e: Entscheidung der Schiedsstelle
- 6. Buchst. f: Informationen für Mitglieder der Schiedsstelle
-
VIII. Absatz 6: Bestimmungen u. Definitionen für Schiedsverfahren
-
Art. 26 Verständigungsverfahren
-
Abkommen
-
Schweiz
Ansicht
Einstellungen