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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 4 Ansässige Person
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XIII. Absatz 9
- 1. Überdachende Besteuerung doppelansässiger Gesellschaften
- 2. Satz 1: In der Schweiz ansässig geltende Gesellschaft in Deutschland ungeachtet anderer Abkommensbestimmungen unbeschränkt steuerpflichtig
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3. Satz 2: Milderungssystem in den 3 Fallgruppen der Halbsätze 1 bis 3
- a) Halbsatz 1: Schweizerische aktive Einkünfte u. Vermögenswerte iSd. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 – Freistellung
- b) Halbsatz 2: Andere schweizerische Einkünfte und Vermögenswerte – Steueranrechnung
- c) Halbsatz 3: Übrige (dh. dt. u. drittstaatliche) Einkünfte und Vermögenswerte – Anrechnung auf die über Art. 6 bis 22 hinausgehende deutsche Steuer
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