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Wassermeyer, DBA
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Großbritannien
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Abkommen
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Art. 21 Andere Einkünfte
- I. Allgemeiner Inhalt, persönl. Anwendungsbereich und Vergleich mit dem MA sowie der DE-VG
- II. Abgrenzung zu den anderen Verteilungsartikeln; Progressionsvorbehalt
- III. Absatz 1 – Auffangbestimmung
- IV. Absatz 2 – Sonderbestimmung für Einkünfte aus einem Treuhandvermögen oder einer Nachlassverwaltung
- V. Absatz 3 – Vorrangige Anwendung des Art. 7 bei Einkünften, die einer Betriebsstätte zuzurechnen sind
- VI. Absatz 4 – Nahestehende Personen
- VII. Absatz 5 – Regelung zur Missbrauchsbekämpfung
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Art. 21 Andere Einkünfte
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