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Wassermeyer, DBA
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Großbritannien
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Abkommen
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Art. 29 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung
- I. Allgemeiner Inhalt und Vergleich mit dem MA sowie der DE-VG
- II. Absatz 1 Satz 1 – Vorbehalt des Quellensteuerabzugs
- III. Absatz 1 Satz 2 – Entlastung durch Erstattung
- IV. Absatz 2 – Fristgebundene Erstattung
- V. Absatz 3 – Ermächtigungsgrundlage für einen Verzicht auf einen Quellensteuerabzug oder für eine Reduzierung desselben nach innerstaatlichem Steuerrecht
- VI. Absatz 4 – Ansässigkeitsbescheinigung
- VII. Absatz 5 – Durchführung und Vorbehalt anderer Verfahren
- VIII. Änderungen aufgrund des Brexits
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Art. 29 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung
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