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Wassermeyer, DBA
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Großbritannien
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Abkommen
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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- I. Allgemeiner Inhalt und Vergleich mit dem MA und der DE-VG
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II. Absatz 1
- 1. Buchst. a – „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“
- 2. Buchst. b – „Deutschland“
- 3. Buchst. c – „Vereinigtes Königreich“
- 4. Buchst. d – „Person“
- 5. Buchst. e „Gesellschaft“
- 6. Buchst. f „Unternehmen“
- 7. Buchst. g „Geschäftstätigkeit“
- 8. Buchst. h „Unternehmen eines Vertragsstaats“/„Unternehmen des anderen Vertragsstaats“
- 9. Buchst. i „internationaler Verkehr“
- 10. Buchst. j „Staatsangehöriger“
- 11. Buchst. k „zuständige Behörde“
- III. Absatz 2 – Allgemeine Auslegungsregel
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