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Wassermeyer, DBA
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Neuseeland
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Abkommen
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
- I. Allgemeines
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II. Die Regelungen im Einzelnen
- 1. Unternehmen eines Vertragsstaats
- 2. Beteiligung an dem Unternehmen des anderen Vertragsstaats
- 3. Beteiligung an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital
- 4. Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle
- 5. Steuerrecht der Vertragsstaaten
- 6. Kaufmännische oder finanzielle Beziehungen
- 7. Bindung an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen
- 8. Gewinnminderung
- 9. Rechtsfolge: Gewinnkorrektur
- 10. Herstellung der Ausschüttungsbelastung
- III. Allgemeine Verrechungspreisgrundsätze
- IV. Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung
- V. Verfahrensfragen
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
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