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Wassermeyer, DBA
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USA
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Abkommen
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Art. 11 Zinsen
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III. Absatz 2
- 1. Allgemeines
- 2. Einkünfte aus Forderungen jeder Art
- 3. Sonstige Einkünfte, die der Quellenstaat als Zinsen behandelt
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4. Einkünfte aus Forderungen und sonstige Einkünfte im Einzelnen
- a) Einlagen bei Kreditinstituten
- b) Anleihen, Gewinn- und Wandelschuldverschreibungen
- c) Ab- und aufgezinste Wertpapiere und Forderungen
- d) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Darlehen
- e) Einkalkulierte Zinsen
- f) Stripped Bonds
- g) Finanzderivate
- h) Sachdarlehen; Überlassung körperlicher Wirtschaftsgüter
- i) Verzugszinsen
- j) Genussrechte und Genussscheine
- k) Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen
- l) Ausschüttungen von Investmentvermögen und ähnlichen Rechtsgebilden mit „Durchlauffunktion“
- m) Sondervergütungen einer Personengesellschaft
- n) Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- o) Hybride Finanzierungsformen
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III. Absatz 2
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