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Wassermeyer, DBA
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USA
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Abkommen
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Art. 13 Veräußerungsgewinne
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III. Absatz 2
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3. Buchst. b
- a) Bedeutung
- b) Anteile oder vergleichbare Beteiligungen an einer Gesellschaft
- c) Im anderen Vertragsstaat ansässig oder als ansässig behandelt
- d) Unbewegliches Vermögen der Gesellschaft
- e) Beteiligung an einer Personengesellschaft, einem Treuhandvermögen (Trust) oder einem Nachlass
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3. Buchst. b
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III. Absatz 2
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Art. 13 Veräußerungsgewinne
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