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Wassermeyer, DBA
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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Art. 23 A Befreiungsmethode
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B. Eigene Kommentierung
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
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III. Absatz 2
- 1. Allgemeines
- 2. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
- 3. Das Beziehen von Einkünften
- 4. Die Besteuerung nach den Art. 10 und 11 im anderen Vertragsstaat
- 5. Die Anrechnung durch den Ansässigkeitsstaat
- 6. Die im anderen Staat gezahlte Steuer
- 7. Die Anrechnung auf die im Ansässigkeitsstaat zu erhebende Steuer
- 8. Höchstbetragsberechnung
- IV. Absatz 3
- V. Absatz 4
- VI. Aktivitätsklauseln
- VII. Rückfallklauseln
- VIII. Fiktive Anrechnung ausländischer Steuern
- IX. Art. 22 Deutsche Verhandlungsgrundlage (DE-VG)
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B. Eigene Kommentierung
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Art. 23 A Befreiungsmethode
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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