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Wassermeyer, DBA
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
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B. Eigene Kommentierung
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II. Absatz 1
- 1. Einkünfte
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2. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- a) Begriff.
- b) Gewerblich geprägte Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
- c) Einkünfte aus LuF.
- d) Einkünfte aus der Ausbeutung von Bodenschätzen.
- e) Ermittlung der Einkünfte aus LuF.
- f) Die übrigen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
- g) Einkünftezurechnung.
- h) Sonderbetriebsvermögen.
- i) Ermittlung der übrigen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
- k) Abgrenzungsfragen.
- 3. Bezug der Einkünfte durch eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
- 4. Zeitbezug
- 5. Rechtsfolge (Besteuerungsrecht des Quellenstaates)
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II. Absatz 1
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B. Eigene Kommentierung
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Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
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Kommentar OECD-Musterabkommen 2017 (Art. 1 - Art. 32)
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