Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
DStR 1992, 1130
BFH: Keine ernsten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Grundfreibetrags bei ausreichend hohem Einkommen und gegen die Höhe des Kinderfreibetrags bei einer Familie mit drei Kindern bei der ESt 1989 und 1990
Beschluß vom 20.05.1992 - III B 100/91