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DStR 1994, 790
BMF: Berücksichtigung von Kfz–Aufwendungen Geh– und Stehbehinderter und außergewöhnlich Gehbehinderter als außergewöhnliche Belastung; hier: Angemessenheit der Aufwendungen
Schreiben vom 11.04.1994 - IV B 1–S 2284–49/94