DStR 1999, 1989
OFD Rostock: Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer bei nachträglich bekanntgewordenen, nicht den Sparerfreibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag übersteigenden Einkünften
Verfügung vom 12.07.1999 - S 2298 - St 233