- DStR- 2017- Heft 51-52 (Seite 2769-2840)- Betriebswirtschaft- Aufsatz- Briese: Zur Auflösung von Verbindlichkeiten bei Überschuldung
- Oser: Pflicht zur Auflösung von Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt- 1. Aus Stichtagsvermögen nicht erfüllbare Verbindlichkeit ist keine wirtschaftliche Belastung
- 2. Keine Auseinandersetzung mit zentraler These des Verfassers
- 3. Verkennung der Rechtslage
- 4. Sonstiges freies Vermögen ist kein Deus ex machina
- 5. Nicht Zahlung, sondern ihre Erfüllungswirkung ist relevant
- 6. Rangrücktritt durch Drittgläubiger
- 7. (Einstweilige) Entwarnung für die Steuerbilanz
- Triplik auf Oser DStR 2017, 2835
 
 
 
- Aufsatz
 
- Betriebswirtschaft
 
- Heft 51-52 (Seite 2769-2840)
 
- 2017